Datenschutzrecht

Das Recht des Datenschutzes gewinnt im digitalen Zeitalter zunehmend eine kaum zu überschätzende Bedeutung. Es dient dem Schutz der Privatsphäre des Einzelnen vor missbräuchlicher Datenverarbeitung und somit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Ferner bezweckt es, einen jeweils individuellen Ausgleich zwischen dem Schutz des Individuums und den berechtigten Interessen der so genannten Datenverarbeiter, also insbesondere den Belangen von Unternehmen der Digitalbranche, zu schaffen. Diese Zweckbestimmung betrifft heute nahezu jeden Wirtschaftszweig und gewinnt im aktuellen Big-Data-Zeitalter eine enorme branchenübergreifende Bedeutung, nicht nur aber insbesondere für Unternehmen der Digitalbranche.

Das Datenschutzrecht wird immer dann relevant, wenn personenbezogene Daten übermittelt oder genutzt werden. Dies geschieht selbstverständlich bei dem Einsatz komplexerer Software, etwa bei der Verwendung von digitalen Dienstleistern, wie E-Mail-Marketing-Tools, Hosting über Cloud-Strukturen, SaaS-Services oder dem Einsatz von CRM- bzw. ERP-Tools. Aber selbst bei dem Einsatz von vermeintlich unverfänglicher Software können die Vorgaben der DSGVO zum Tragen kommen, etwa wenn IP- oder MAC-Adressen über eine Website als personenbezogene Daten verarbeitet werden. Daher ist es digitalen Unternehmen unbedingt zu empfehlen, ihre Geschäftsprozesse stets zu inventarisieren und diese regelmäßig zu überprüfen.

Hieraus folgt, dass die rechtlichen Aspekte des Datenschutzes stets auch in anderen Beratungsfeldern, wie bspw. im Arbeitsrecht oder im E-Commerce-Recht, zu beachten sind. Aufgrund der hieraus folgenden Vielfältigkeit der Anwendungsbereiche bedient sich das Datenschutzrecht ebenso vieler Rechtsquellen, insbesondere Gesetze, Vereinbarungen und Gerichtsentscheidungen auf nationaler wie internationaler Ebene. Auch deswegen wird das Datenschutzrecht von Unternehmen oft als lästige Compliance-Regulierung wahrgenommen.

Wir verfolgen einen pragmatischen Beratungsansatz mit Fokus auf die individuellen Anforderungen und Bedürfnisse unserer Mandanten sowie die Schutzbedürftigkeit der betroffenen Personen. Dabei wird das Datenschutzrecht von Nicht-Juristen oft als abstrakte und schwer zu erschließende Rechtsmaterie wahrgenommen. Es ist unser Anspruch, die mitunter komplexen Zusammenhänge in einfacher Sprache verständlich zu erläutern und für die sich stellenden Herausforderungen praktikable Lösungen im Rahmen der gesetzlichen Gestaltungsmöglichkeiten anzubieten.

Wir begleiten unsere Mandanten bei Konzeptionierung und Umsetzung der datenschutzrechtlichen Anforderungen. Hierbei greifen wir auf langjährige praktische Erfahrungen bei der Beratung in Datenschutzprojekten verschiedener Branchen zurück. Zu den Kernkompetenzen zählen u.a. die Erstellung und Verhandlung von Vereinbarungen zur Auftragsdatenverarbeitung (ADV), Konzeptionierung und Umsetzung von Datenschutzkonzepten, Datenschutzerklärungen, die datenschutzkonforme Erstellung oder Anpassung neuer Services und Produkte zu privacy by desgin und privacy by default bis zum Umgang mit sensiblen Daten im Rahmen einer Due Dilligence. Die Beratung im Bereich der neuen DSGVO zählt zu den Kernkompetenzen der Kanzlei.

Zudem unterstützen wir Betroffene bei der gerichtlichen Durchsetzung ihrer Rechte bzw. bei der Abwehr von vermeintlichen datenschutzrechtlichen Ansprüchen, bspw. im Rahmen einer Datenauskunft oder missbräuchlicher Verwendung von personenbezogenen Daten durch Marktteilnehmern wie bspw. Datenhändlern.

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